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Krankenkassen Prävention DIe clevere Art gesund zu bleiben!

Krankenkassen Prävention nach §20 SGB V

Krankenkassen Prävention nach §20 SGB V

Das Aktivhaus-Bonusprogramm für Sie


Professionell trainieren und dafür belohnt werden – nach diesem Prinzip läuft das Aktivhaus-Bonusprogramm, das wir mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse durchführen. Wichtig zu wissen: Sie brauchen für die Teilnahme an diesem Programm keine ärztliche Verordnung, da es als präventive Maßnahme nach §20 SGB gefördert wird. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Ihnen deshalb die Kosten für das Programm – allerdings nicht den Studio-Mitgliedsbeitrag, der zusätzlich anfällt. Gerne erklären wir Ihnen persönlich, wie Sie vorgehen, um vom Aktivhaus-Präventionsprogramm zu profitieren und Ihre Krankenkasse dabei einbeziehen!

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